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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
AVG §14;Rechtssatz
Soweit im Auswahlverfahren mit den Ergebnissen des Hearings argumentiert wird, liegt eine Überprüfbarkeit des Bescheides nur dann vor, wenn nicht nur die Fragen, sondern auch die Antworten der Bewerber im Rahmen des Hearings auch in einer Niederschrift festgehalten wurden.
Schlagworte
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Diverses VwRallg10/1/3 Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009120083.X04Im RIS seit
29.07.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013