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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
LDG 1984 §8 Abs1;Rechtssatz
Dass gemäß § 8 Abs. 1 LDG 1984 Ernennungen auf eine andere Planstelle nur über Ansuchen des Bewerbers auszusprechen sind, sagt nichts darüber aus, ob ein Rechtsanspruch auf eine Ernennung oder auf gesetzmäßige Ermessensübung besteht. Diese Bestimmung bringt lediglich zum Ausdruck, dass Ernennungen im Dienstverhältnis nicht gegen den Willen des Lehrers erfolgen dürfen.Dass gemäß Paragraph 8, Absatz eins, LDG 1984 Ernennungen auf eine andere Planstelle nur über Ansuchen des Bewerbers auszusprechen sind, sagt nichts darüber aus, ob ein Rechtsanspruch auf eine Ernennung oder auf gesetzmäßige Ermessensübung besteht. Diese Bestimmung bringt lediglich zum Ausdruck, dass Ernennungen im Dienstverhältnis nicht gegen den Willen des Lehrers erfolgen dürfen.
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009120056.X03Im RIS seit
30.07.2009Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010