RS Vwgh 2009/7/2 2009/12/0056

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.2009
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §8 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Dass gemäß § 8 Abs. 1 LDG 1984 Ernennungen auf eine andere Planstelle nur über Ansuchen des Bewerbers auszusprechen sind, sagt nichts darüber aus, ob ein Rechtsanspruch auf eine Ernennung oder auf gesetzmäßige Ermessensübung besteht. Diese Bestimmung bringt lediglich zum Ausdruck, dass Ernennungen im Dienstverhältnis nicht gegen den Willen des Lehrers erfolgen dürfen.Dass gemäß Paragraph 8, Absatz eins, LDG 1984 Ernennungen auf eine andere Planstelle nur über Ansuchen des Bewerbers auszusprechen sind, sagt nichts darüber aus, ob ein Rechtsanspruch auf eine Ernennung oder auf gesetzmäßige Ermessensübung besteht. Diese Bestimmung bringt lediglich zum Ausdruck, dass Ernennungen im Dienstverhältnis nicht gegen den Willen des Lehrers erfolgen dürfen.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009120056.X03

Im RIS seit

30.07.2009

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten