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001 Verwaltungsrecht allgemeinRechtssatz
In den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zu § 3 LDG 1984, BlgNR 274, XVI. GP 33, wird ausdrücklich ausgeführt, dass die genannte Bestimmung die Ernennung zur Begründung des Dienstverhältnisses und alle späteren Ernennungen (Überstellungen, Wechsel des Planstellenbereiches und dergleichen) systematisch zusammenfasst. Es ist daher davon auszugehen, dass die Regelungen des LDG 1984 alle Ernennungen und somit auch Überstellungen erfassen. Es besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass für Überstellungen anderes gelten sollte, als für andere Ernennungen.In den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zu Paragraph 3, LDG 1984, BlgNR 274, römisch sechzehn. Gesetzgebungsperiode 33, wird ausdrücklich ausgeführt, dass die genannte Bestimmung die Ernennung zur Begründung des Dienstverhältnisses und alle späteren Ernennungen (Überstellungen, Wechsel des Planstellenbereiches und dergleichen) systematisch zusammenfasst. Es ist daher davon auszugehen, dass die Regelungen des LDG 1984 alle Ernennungen und somit auch Überstellungen erfassen. Es besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass für Überstellungen anderes gelten sollte, als für andere Ernennungen.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009120056.X01Im RIS seit
30.07.2009Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010