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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/12/0037 E 22. Dezember 2006 RS 1Stammrechtssatz
Die Beantwortung der Frage der Gebührlichkeit einer Verwendungszulage oder einer Verwendungsabgeltung setzt die Bewertung des Arbeitsplatzes im Sinn des § 143 BDG 1979 anhand schlüssig begründeter Feststellungen über die dem Beamten an seinem Arbeitsplatz tatsächlich übertragenen Aufgaben (seine tatsächliche Verwendung) und weiters die Einholung eines - schlüssigen - Sachverständigengutachtens voraus (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 2004, 2003/12/0114 sowie das darin zitierte hg. Erkenntnis vom 25. April 2003, Zl. 2001/12/0195, VwSlg 16073 A/2003).Die Beantwortung der Frage der Gebührlichkeit einer Verwendungszulage oder einer Verwendungsabgeltung setzt die Bewertung des Arbeitsplatzes im Sinn des Paragraph 143, BDG 1979 anhand schlüssig begründeter Feststellungen über die dem Beamten an seinem Arbeitsplatz tatsächlich übertragenen Aufgaben (seine tatsächliche Verwendung) und weiters die Einholung eines - schlüssigen - Sachverständigengutachtens voraus vergleiche das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 2004, 2003/12/0114 sowie das darin zitierte hg. Erkenntnis vom 25. April 2003, Zl. 2001/12/0195, VwSlg 16073 A/2003).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Anforderung an ein Gutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120090.X02Im RIS seit
31.07.2009Zuletzt aktualisiert am
01.04.2016