Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/02/0293 E 5. Juli 1996 RS 2Stammrechtssatz
Die Aufforderung der Beh zur Nachbringung einer Vollmacht hat sich nicht an den Vertretenen, sondern an den Einschreiter zu richten.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Bejahung EinschreiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007180021.X01Im RIS seit
05.08.2009Zuletzt aktualisiert am
19.11.2009