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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Vermögenslosigkeit und/oder Arbeitslosigkeit des Haftenden stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung. Eine allfällige, derzeitige Uneinbringlichkeit schließt es nämlich nicht aus, dass künftig neu hervorkommendes Vermögen und künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit führen können (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 29. Juni 1999, 99/14/0128, vom 14. Dezember 2006, 2006/14/0044, und vom 28. Mai 2008, 2006/15/0007, und 2006/15/0089).Vermögenslosigkeit und/oder Arbeitslosigkeit des Haftenden stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung. Eine allfällige, derzeitige Uneinbringlichkeit schließt es nämlich nicht aus, dass künftig neu hervorkommendes Vermögen und künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit führen können vergleiche etwa die hg. Erkenntnisse vom 29. Juni 1999, 99/14/0128, vom 14. Dezember 2006, 2006/14/0044, und vom 28. Mai 2008, 2006/15/0007, und 2006/15/0089).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009150013.X02Im RIS seit
07.08.2009Zuletzt aktualisiert am
19.01.2010