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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §19 Abs1;Rechtssatz
Der Fremde kann nicht dadurch in Rechten verletzt sein, dass ihm im Ladungsbescheid - abgesehen von der Vorlage seines Reisepasses -
nicht zusätzlich aufgetragen wurde, sonstige Behelfe und Beweismittel zur Behörde mitzubringen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008210108.X03Im RIS seit
27.09.2009Zuletzt aktualisiert am
16.12.2009