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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §30 Abs5;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/15/0038Rechtssatz
Das Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des § 30 Abs. 5 des Bewertungsgesetzes 1955 hat nicht zwingend zur Folge, dass die hier strittigen Einkünfte als solche aus Land- und Forstwirtschaft zu qualifizieren sind.Das Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des Paragraph 30, Absatz 5, des Bewertungsgesetzes 1955 hat nicht zwingend zur Folge, dass die hier strittigen Einkünfte als solche aus Land- und Forstwirtschaft zu qualifizieren sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008150037.X02Im RIS seit
23.12.2009Zuletzt aktualisiert am
20.04.2010