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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §21 Abs2 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/15/0038Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/14/0228 E 16. September 2003 RS 5Stammrechtssatz
Das Kriterium der Unterordnung des Nebenbetriebes findet beim Verwertungs- und Verarbeitungsbetrieb im entscheidenden Überwiegen des Anteiles der eigenen Urproduktion am Umsatz des Nebenbetriebes seinen Ausdruck (Hinweis E 4. März 1986, 85/14/0146, VwSlg 6083 F/1986). Die notwendige Gesamtbetrachtung kann sich dann nicht auf den Umfang der Zukäufe beschränken, wenn andere Umstände, etwa die Höhe der Umsätze aus verarbeiteten Produkten in ihrer absoluten Größe oder im Verhältnis zu den Umsätzen des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes gegen eine Unterordnung des Nebenbetriebes sprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008150037.X01Im RIS seit
23.12.2009Zuletzt aktualisiert am
20.04.2010