RS Vwgh 2009/7/8 2007/15/0052

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Veröffentlicht am 08.07.2009
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Der Umstand, dass es unklar ist, wie der Beschwerdeführer seinen Lebensaufwand gedeckt hat, ist für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen als wesentlich anzusehen (vgl. hiezu Ritz, BAO3, § 184, Tz 7 mit Hinweis auf die hg. Judikatur).Der Umstand, dass es unklar ist, wie der Beschwerdeführer seinen Lebensaufwand gedeckt hat, ist für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen als wesentlich anzusehen vergleiche hiezu Ritz, BAO3, Paragraph 184,, Tz 7 mit Hinweis auf die hg. Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007150052.X02

Im RIS seit

07.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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