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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BVergG 2006;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung -
Der Eventualantrag, der Verwaltungsgerichtshof möge der Auftraggeberin mit (einstweiliger) Anordnung untersagen, bis zur Entscheidung über die gegenständliche Beschwerde den Zuschlag zu erteilen, ist schon deshalb nicht zielführend, weil für eine solche Anordnung eine Rechtsgrundlage fehlt (vgl. den hg. Beschluss vom 20. Oktober 2003, Zl. 2003/04/0134, und darauf Bezug nehmend den Beschluss vom 17. April 2009, Zl. AW 2009/04/0024, sowie den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes etwa vom 6. April 2000, B 508/00, jeweils unter Bezugnahme auf die Effektivität des gemeinschaftsrechtlich geforderten Rechtsschutzes).Der Eventualantrag, der Verwaltungsgerichtshof möge der Auftraggeberin mit (einstweiliger) Anordnung untersagen, bis zur Entscheidung über die gegenständliche Beschwerde den Zuschlag zu erteilen, ist schon deshalb nicht zielführend, weil für eine solche Anordnung eine Rechtsgrundlage fehlt vergleiche den hg. Beschluss vom 20. Oktober 2003, Zl. 2003/04/0134, und darauf Bezug nehmend den Beschluss vom 17. April 2009, Zl. AW 2009/04/0024, sowie den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes etwa vom 6. April 2000, B 508/00, jeweils unter Bezugnahme auf die Effektivität des gemeinschaftsrechtlich geforderten Rechtsschutzes).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:AW2009040053.A02Im RIS seit
30.09.2009Zuletzt aktualisiert am
02.10.2009