RS Vwgh 2009/7/23 AW 2009/04/0053

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Veröffentlicht am 23.07.2009
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006;
VwGG §30 Abs2;
  1. VwGG § 30 heute
  2. VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013
  4. VwGG § 30 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 30 gültig von 01.08.2004 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2004
  6. VwGG § 30 gültig von 05.01.1985 bis 31.07.2004

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung -

Der Eventualantrag, der Verwaltungsgerichtshof möge der Auftraggeberin mit (einstweiliger) Anordnung untersagen, bis zur Entscheidung über die gegenständliche Beschwerde den Zuschlag zu erteilen, ist schon deshalb nicht zielführend, weil für eine solche Anordnung eine Rechtsgrundlage fehlt (vgl. den hg. Beschluss vom 20. Oktober 2003, Zl. 2003/04/0134, und darauf Bezug nehmend den Beschluss vom 17. April 2009, Zl. AW 2009/04/0024, sowie den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes etwa vom 6. April 2000, B 508/00, jeweils unter Bezugnahme auf die Effektivität des gemeinschaftsrechtlich geforderten Rechtsschutzes).Der Eventualantrag, der Verwaltungsgerichtshof möge der Auftraggeberin mit (einstweiliger) Anordnung untersagen, bis zur Entscheidung über die gegenständliche Beschwerde den Zuschlag zu erteilen, ist schon deshalb nicht zielführend, weil für eine solche Anordnung eine Rechtsgrundlage fehlt vergleiche den hg. Beschluss vom 20. Oktober 2003, Zl. 2003/04/0134, und darauf Bezug nehmend den Beschluss vom 17. April 2009, Zl. AW 2009/04/0024, sowie den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes etwa vom 6. April 2000, B 508/00, jeweils unter Bezugnahme auf die Effektivität des gemeinschaftsrechtlich geforderten Rechtsschutzes).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:AW2009040053.A02

Im RIS seit

30.09.2009

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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