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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BVergG 2006;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 2004/04/0032 B 9. August 2004 RS 2Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Nichtigerklärung einer Zuschlagserteilung - Die Gewährung aufschiebender Wirkung und die damit verbundene Möglichkeit für den Auftraggeber, ohne neuerliche Zuschlagsentscheidung an den in Aussicht genommenen Zuschlagsempfänger zu vergeben, würde der Entscheidung der gemeinschaftsrechtlich gebotenen Nachprüfungsinstanz die Effizienz nehmen und daher zwingenden öffentlichen Interessen widersprechen (siehe dazu den hg. Beschluss vom 14. Mai 2004, Zl. AW 2004/04/0018).
Schlagworte
Zwingende öffentliche Interessen Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:AW2009040053.A01Im RIS seit
30.09.2009Zuletzt aktualisiert am
02.10.2009