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L85003 Straßen NiederösterreichNorm
ABGB §308;Rechtssatz
Auführungen dazu, dass der Ausgedingeberechtigte im Bewilligungsverfahren nach § 12 NÖ LStG Parteistellung als dinglich Berechtigtem im Sinne des § 13 Abs. 1 Z. 2 leg. cit. Parteistellung zukommt und dass sich die Reallast des Ausgedinges auf den ganzen Grundbuchskörper bezieht.Auführungen dazu, dass der Ausgedingeberechtigte im Bewilligungsverfahren nach Paragraph 12, NÖ LStG Parteistellung als dinglich Berechtigtem im Sinne des Paragraph 13, Absatz eins, Ziffer 2, leg. cit. Parteistellung zukommt und dass sich die Reallast des Ausgedinges auf den ganzen Grundbuchskörper bezieht.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Straßenrecht Wegerecht Kraftfahrwesen StraßenverkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008050086.X01Im RIS seit
13.08.2009Zuletzt aktualisiert am
30.04.2013