RS Vwgh 2009/7/23 2008/05/0086

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Veröffentlicht am 23.07.2009
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Index

L85003 Straßen Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/11 Grundbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Auführungen dazu, dass der Ausgedingeberechtigte im Bewilligungsverfahren nach § 12 NÖ LStG Parteistellung als dinglich Berechtigtem im Sinne des § 13 Abs. 1 Z. 2 leg. cit. Parteistellung zukommt und dass sich die Reallast des Ausgedinges auf den ganzen Grundbuchskörper bezieht.Auführungen dazu, dass der Ausgedingeberechtigte im Bewilligungsverfahren nach Paragraph 12, NÖ LStG Parteistellung als dinglich Berechtigtem im Sinne des Paragraph 13, Absatz eins, Ziffer 2, leg. cit. Parteistellung zukommt und dass sich die Reallast des Ausgedinges auf den ganzen Grundbuchskörper bezieht.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Straßenrecht Wegerecht Kraftfahrwesen Straßenverkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008050086.X01

Im RIS seit

13.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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