RS Vwgh 2009/7/23 2007/05/0139

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Veröffentlicht am 23.07.2009
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Zwar sind Kollegialbehörden nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht VERPFLICHTET, Änderungen der Sach- und Rechtslage nach Beschlussfassung und vor Zustellung zum Anlass einer neuerlichen Beschlussfassung zu nehmen (Hinweis auf die Nachweise bei Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht8, Randzahl 413); sie sind aber jedenfalls dazu BERECHTIGT (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 17. Juli 1997, Zl. 95/09/0062). [hier: Die zwischenzeitige Erlassung eines Flächenwidmungsplanes mit der ausdrücklichen Grünlandfestlegung stellte eine solche Änderung der Rechtslage dar.]

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007050139.X02

Im RIS seit

20.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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