RS Vwgh 2009/7/31 2006/09/0219

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.07.2009
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Index

L24002 Gemeindebedienstete Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/09/0055 E 3. September 2002 RS 1 (Hier: Die belBeh hat unterlassen, das konkrete Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes des Bf näher zu umschreiben; erst anhand der Anforderungen des Arbeitsplatzes wäre sie in die Lage versetzt gewesen, eine ausreichend konkrete und nachvollziehbare Einschätzung der Leistungen des Bf, eines Beamten der Verwendungsgruppe C, dahingehend vorzunehmen, ob und in welchem Ausmaß er diesen Anforderungen entspricht.)

Stammrechtssatz

Ausführungen dazu, dass mangels einer ausdrücklichen und erkennbaren Ausnahme auf das (mit Bescheid abzuschließende) Leistungsfeststellungsverfahren - wie sich aus § 1 DVG 1984 ergibt - die Bestimmungen des DVG 1984 und des AVG anzuwenden sind. Weiters Bezugnahme auf den Grundsatz der freien Beweiswürdigung und die Anforderungen an eine rechtmäßige Bescheidbegründung.Ausführungen dazu, dass mangels einer ausdrücklichen und erkennbaren Ausnahme auf das (mit Bescheid abzuschließende) Leistungsfeststellungsverfahren - wie sich aus Paragraph eins, DVG 1984 ergibt - die Bestimmungen des DVG 1984 und des AVG anzuwenden sind. Weiters Bezugnahme auf den Grundsatz der freien Beweiswürdigung und die Anforderungen an eine rechtmäßige Bescheidbegründung.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete freie Beweiswürdigung Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006090219.X01

Im RIS seit

11.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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