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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Der ausschließlich betriebliche oder berufliche Zweck einer von einem Autor von Schulbüchern unternommenen, selbst organisierten Reise ist an der tatsächlich während der Reise ausgeübten Tätigkeit zu messen. Bei einem solchen Steuerpflichtigen wird die ausschließlich betriebliche Veranlassung der Reise insbesondere aus Arbeitsmaterialien in Form von Bildern (Photos), Notizen, Entwürfen oder Skizzen abzuleiten sein (vgl. auch die hg. Erkenntnisse vom 24. Februar 2000, 96/15/0071, und vom 18. Februar 1999, 97/15/0092).Der ausschließlich betriebliche oder berufliche Zweck einer von einem Autor von Schulbüchern unternommenen, selbst organisierten Reise ist an der tatsächlich während der Reise ausgeübten Tätigkeit zu messen. Bei einem solchen Steuerpflichtigen wird die ausschließlich betriebliche Veranlassung der Reise insbesondere aus Arbeitsmaterialien in Form von Bildern (Photos), Notizen, Entwürfen oder Skizzen abzuleiten sein vergleiche auch die hg. Erkenntnisse vom 24. Februar 2000, 96/15/0071, und vom 18. Februar 1999, 97/15/0092).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007130031.X02Im RIS seit
23.09.2009Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013