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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Bei der steuerrechtlichen Beurteilung, wem das Einkommen bzw. Einkünfte oder Einnahmen zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 1 EStG 1988), ist in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 19. November 1998, 96/15/0182).Bei der steuerrechtlichen Beurteilung, wem das Einkommen bzw. Einkünfte oder Einnahmen zuzurechnen sind (Paragraph 2, Absatz eins, EStG 1988), ist in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 19. November 1998, 96/15/0182).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006130185.X02Im RIS seit
27.09.2009Zuletzt aktualisiert am
26.06.2014