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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z8;Rechtssatz
Unwägbarkeiten oder spekulative Annahmen über zukünftige, die Nutzungsdauer allenfalls beeinflussende Verhältnisse können einen laufenden Wertverzehr eines Wirtschaftsgutes noch nicht begründen (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 5. Oktober 1993, 93/14/0122, VwSlg 6816 F/1993, sowie das hg. Erkenntnis vom 25. April 2002, 98/15/0091).Unwägbarkeiten oder spekulative Annahmen über zukünftige, die Nutzungsdauer allenfalls beeinflussende Verhältnisse können einen laufenden Wertverzehr eines Wirtschaftsgutes noch nicht begründen vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 5. Oktober 1993, 93/14/0122, VwSlg 6816 F/1993, sowie das hg. Erkenntnis vom 25. April 2002, 98/15/0091).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006130138.X02Im RIS seit
23.09.2009Zuletzt aktualisiert am
06.01.2010