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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §308 Abs1;Rechtssatz
Die der Steuererklärung anzuschließende Beilage E 1a enthält in dem hier in Rede stehenden, auszufüllenden Vordruck in Fettdruck das Wort "Achtung". Wenn ein Steuerberater beim Ausfüllen einer Beilage zur Einkommensteuererklärung einen so besonders gekennzeichneten Vordruck übersieht und daher nicht ausfüllt, kann ein solches "schlichtes Übersehen" nicht mehr als ein minderer Grad des Versehens beurteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009150096.X03Im RIS seit
11.10.2009Zuletzt aktualisiert am
18.02.2010