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E6JNorm
62002CJ0152 Terra Baubedarf-Handel VORAB;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/15/0113 E 20. April 2006 RS 1 (hier ohne letzten Satz)Stammrechtssatz
Der Vorsteuerabzug darf erst in jenem Zeitpunkt vorgenommen werden, in welchem - zusätzlich zu den weiteren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug - auch eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (Hinweis EuGH 29. April 2004, C-152/02, Terra Baubedarf-Handel GmbH). Die schon lange vor dem Jahr 2000 geübte, vom Bundesminister für Finanzen gebilligte Praxis der Finanzverwaltung, wonach für den Vorsteuerabzug der Mangel einer Rechnung iSd § 11 UStG unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend sanierbar sei, ist gesetzwidrig.Der Vorsteuerabzug darf erst in jenem Zeitpunkt vorgenommen werden, in welchem - zusätzlich zu den weiteren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug - auch eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (Hinweis EuGH 29. April 2004, C-152/02, Terra Baubedarf-Handel GmbH). Die schon lange vor dem Jahr 2000 geübte, vom Bundesminister für Finanzen gebilligte Praxis der Finanzverwaltung, wonach für den Vorsteuerabzug der Mangel einer Rechnung iSd Paragraph 11, UStG unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend sanierbar sei, ist gesetzwidrig.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62002J0152 Terra Baubedarf-Handel GmbH VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008150065.X05Im RIS seit
02.10.2009Zuletzt aktualisiert am
16.08.2016