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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §11 Abs1;Rechtssatz
Eine Gutschrift berechtigt selbst bei Vorliegen eines Einverständnisses zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der Gutschrift iSd § 11 Abs. 8 Z 2 UStG 1994 nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie die für Rechnungen geforderten Angaben im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG 1994 aufweist.Eine Gutschrift berechtigt selbst bei Vorliegen eines Einverständnisses zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der Gutschrift iSd Paragraph 11, Absatz 8, Ziffer 2, UStG 1994 nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie die für Rechnungen geforderten Angaben im Sinne des Paragraph 11, Absatz eins, UStG 1994 aufweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005150145.X04Im RIS seit
02.10.2009Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013