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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litc;Rechtssatz
Dass Versehrtenrenten dem § 25 EStG 1988 zu subsumieren sind, ergibt sich aus Abs. 1 Z. 1 lit. c leg.cit., wonach Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen.Dass Versehrtenrenten dem Paragraph 25, EStG 1988 zu subsumieren sind, ergibt sich aus Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, leg.cit., wonach Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005150101.X01Im RIS seit
01.10.2009Zuletzt aktualisiert am
05.02.2010