Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §292;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/15/0087 E 2. September 2009Rechtssatz
Bei einer Amtsbeschwerde nach § 292 BAO geht es nicht um einen Eingriff in subjektive Rechte des Beschwerdeführers, sondern um die objektive Rechtswidrigkeit eines verwaltungsbehördlichen Bescheides (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. März 2006, 2004/15/0032).Bei einer Amtsbeschwerde nach Paragraph 292, BAO geht es nicht um einen Eingriff in subjektive Rechte des Beschwerdeführers, sondern um die objektive Rechtswidrigkeit eines verwaltungsbehördlichen Bescheides vergleiche das hg. Erkenntnis vom 30. März 2006, 2004/15/0032).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005150031.X02Im RIS seit
11.10.2009Zuletzt aktualisiert am
28.01.2014