Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Keine Leistung liegt vor bei einem Verhalten, das im öffentlichen Interesse liegt und bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 2008, 2006/15/0131).Keine Leistung liegt vor bei einem Verhalten, das im öffentlichen Interesse liegt und bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt vergleiche das hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 2008, 2006/15/0131).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005150024.X04Im RIS seit
01.10.2009Zuletzt aktualisiert am
19.03.2014