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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2009/04/0178 E 7. September 2009Rechtssatz
Bei der Entziehung der Gewerbeberechtigung einer GmbH gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 wird nur in die Rechtsposition der GmbH, nicht aber in die Rechtsstellung ihres Geschäftsführers eingegriffen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. März 2001, Zl. 2000/04/0164).Bei der Entziehung der Gewerbeberechtigung einer GmbH gemäß Paragraph 91, Absatz 2, GewO 1994 wird nur in die Rechtsposition der GmbH, nicht aber in die Rechtsstellung ihres Geschäftsführers eingegriffen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 28. März 2001, Zl. 2000/04/0164).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und EisenbahnrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009040173.X01Im RIS seit
01.10.2009Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009