Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §353 Z1 lita;Rechtssatz
Die Betriebsbeschreibung bildet die Beurteilungsgrundlage für die zu erwartenden Emissionen und bestimmt die normative Tragweite des Genehmigungsbescheides; sie muss insbesondere - präzise - Angaben zu all jenen Faktoren enthalten, die für die Beurteilung der auf den Nachbarliegenschaften zu erwartenden Immissionen von Bedeutung sind (Hinweis auf das hg Erkenntnis vom 29.3.2006, Zl 2005/04/0118).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009040153.X01Im RIS seit
01.10.2009Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009