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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrPolG 2005 §62 Abs1;Rechtssatz
Die bedingte Nachsicht einer Freiheitsstrafe durch das Strafgericht steht einer unter fremdenrechtlichen Gesichtpunkten vorzunehmenden Gefährlichkeitsprognose iSd § 62 Abs. 1 FrPolG 2005 nicht entgegen (vgl. E 20. Dezember 2007, 2007/21/0499).Die bedingte Nachsicht einer Freiheitsstrafe durch das Strafgericht steht einer unter fremdenrechtlichen Gesichtpunkten vorzunehmenden Gefährlichkeitsprognose iSd Paragraph 62, Absatz eins, FrPolG 2005 nicht entgegen vergleiche E 20. Dezember 2007, 2007/21/0499).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009210174.X01Im RIS seit
13.10.2009Zuletzt aktualisiert am
06.01.2011