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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Eine ursprünglich vollmachtslos vorgenommene fristgebundene Verfahrenshandlung kann durch eine nach Fristablauf erfolgte Vollmachtserteilung nicht saniert werden (Hinweis B 23. Juni 2003, 2003/17/0096; E 8. Juli 2004). Anders liegt der Fall, wenn die nachträgliche Vollmachtserteilung noch innerhalb der ursprünglich offen stehenden Frist stattfindet. Dann steht einer Berücksichtigung der Verfahrenshandlung nichts im Weg (Hinweis B 26. Jänner 1982, 577/80, VwSlg 10641 A/1982). (Hier war die Frist zur Erhebung der Schubhaftbeschwerde noch offen.)
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiten eines unbefugten Vertreters Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung nachträgliche Vollmachtserteilung Formgebrechen behebbare VollmachtsvorlageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009210072.X01Im RIS seit
11.10.2009Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012