Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §48 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/10/0303 E 2. September 2008 RS 5Stammrechtssatz
Die während des Konzessionsbewilligungsverfahrens durch die Mitbeteiligte vorgenommene Änderung der voraussichtlichen Betriebsstätte innerhalb des Standorts stellt keine die Sache in ihrem Wesen verändernde Antragsänderung dar, wenn unter dem Gesichtspunkt der Situierung der Betriebsstätte keine andere Beurteilung der Bedarfssituation gegeben ist (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 26. September 1994, Zl. 92/10/0459)Die während des Konzessionsbewilligungsverfahrens durch die Mitbeteiligte vorgenommene Änderung der voraussichtlichen Betriebsstätte innerhalb des Standorts stellt keine die Sache in ihrem Wesen verändernde Antragsänderung dar, wenn unter dem Gesichtspunkt der Situierung der Betriebsstätte keine andere Beurteilung der Bedarfssituation gegeben ist vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 26. September 1994, Zl. 92/10/0459)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008100011.X01Im RIS seit
11.10.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013