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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §71;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die BF durch die Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags wegen vermeintlicher Verspätung an Stelle der gebotenen Zurückweisung wegen Unzulässigkeit (da es sich im gegenständlichen Fall um materiell-rechtliche Fristen handelte) nicht in Rechten verletzt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007100021.X03Im RIS seit
11.10.2009Zuletzt aktualisiert am
05.12.2009