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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/08/0197 E 18. Juni 1991 VwSlg 13457 A/1991 RS 5Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob die für eine Betriebsführung auf Rechnung und Gefahr entscheidenden Eigenschaften auf eine Person zutreffen, kommt es - ähnlich wie beim Dienstgeberbegriff des § 35 ASVG - nicht auf den nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt, sondern auf die wirklichen rechtlichen Verhältnisse an.Bei der Beurteilung der Frage, ob die für eine Betriebsführung auf Rechnung und Gefahr entscheidenden Eigenschaften auf eine Person zutreffen, kommt es - ähnlich wie beim Dienstgeberbegriff des Paragraph 35, ASVG - nicht auf den nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt, sondern auf die wirklichen rechtlichen Verhältnisse an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007080339.X03Im RIS seit
15.10.2009Zuletzt aktualisiert am
11.02.2010