RS Vwgh 2009/9/9 2007/08/0324

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Veröffentlicht am 09.09.2009
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/07/0091 E 20. September 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Hält die Beh den Sachverhalt für ausreichend geklärt, so ist sie verpflichtet, von weiteren Ermittlungen Abstand zu nehmen.

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007080324.X01

Im RIS seit

15.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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