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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2007/09/0200 E 16. September 2009Rechtssatz
Allein aus dem Umstand, dass die GmbH an einer Anschrift ein Lokal betreibt, ergibt sich nicht zwingend, dass der Geschäftsführer der GmbH dort auch einen Arbeitsplatz oder allenfalls selbst eine Betriebsstätte oder Geschäftsräume im Sinne einer Abgabestelle hat (Hinweis E 24. November 1997, 97/17/0117, zur Zustellung an den Geschäftsführer einer GmbH am Sitz der Gesellschaft).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007080227.X02Im RIS seit
15.10.2009Zuletzt aktualisiert am
05.02.2010