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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2007/09/0200 E 16. September 2009Rechtssatz
Voraussetzung einer wirksamen Zustellung ist, dass der zur Hinterlegung des Schriftstückes führende Zustellversuch an einer Abgabestelle im Sinne des § 2 Z. 5 ZustG vorgenommen wurde (Hinweis E 23. März 2000, 99/04/0224, in dem - nach der dort maßgebenden Rechtslage vor Inkrafttreten der Novelle BGBl. I Nr. 10/2004 - hinsichtlich der Definition der Abgabestelle auf § 4 ZustG verwiesen wird).Voraussetzung einer wirksamen Zustellung ist, dass der zur Hinterlegung des Schriftstückes führende Zustellversuch an einer Abgabestelle im Sinne des Paragraph 2, Ziffer 5, ZustG vorgenommen wurde (Hinweis E 23. März 2000, 99/04/0224, in dem - nach der dort maßgebenden Rechtslage vor Inkrafttreten der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004, - hinsichtlich der Definition der Abgabestelle auf Paragraph 4, ZustG verwiesen wird).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007080227.X01Im RIS seit
15.10.2009Zuletzt aktualisiert am
05.02.2010