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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §67 Abs4;Rechtssatz
Nur auf Basis des Wissens um den Tätigkeitsbereich eines Betriebes kann beurteilt werden, ob im Erwerbszeitpunkt mit den erworbenen Betriebsmitteln die Fortführung dieses konkreten Betriebs möglich gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007080039.X02Im RIS seit
21.10.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013