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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/03/0174 E 21. September 1994 RS 1Stammrechtssatz
Enthält die Berufung kein über das erstinstanzliche Verfahren hinausgehendes Sachverhaltsvorbringen, verletzt die Berufungsbehörde durch die bloße Verweisung auf die Gründe der Beweiswürdigung im erstinstanzlichen Bescheid Verfahrensvorschriften dann nicht, wenn sich die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Bescheides als fehlerfrei erweist (Hinweis: Hauer-Leukauf, Handbuch des Österreichischen Verwaltungsverfahrens, vierte Auflage, S 563).
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten InstanzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006080250.X03Im RIS seit
15.10.2009Zuletzt aktualisiert am
05.02.2010