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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §98;Rechtssatz
Ein - bei Fehlen zwingender kollektivvertraglicher Regelungen - unangemessen niedriges Arbeitsentgelt könnte bei Ehegattendienstverhältnissen durch den Nachweis gerechtfertigt (und damit die Vermutung der Absicht der Umgehung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften entkräftet) werden, dass die Leistung eines höheren Entgelts an den anderen Ehegatten den Bestand des Betriebes gefährdet hätte (zur Berücksichtigung dieses Umstandes bei Bemessung des Anspruchs nach § 98 ABGB vgl. die Erläuterungen im Ausschussbericht 916 BlgNR XIV. GP).Ein - bei Fehlen zwingender kollektivvertraglicher Regelungen - unangemessen niedriges Arbeitsentgelt könnte bei Ehegattendienstverhältnissen durch den Nachweis gerechtfertigt (und damit die Vermutung der Absicht der Umgehung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften entkräftet) werden, dass die Leistung eines höheren Entgelts an den anderen Ehegatten den Bestand des Betriebes gefährdet hätte (zur Berücksichtigung dieses Umstandes bei Bemessung des Anspruchs nach Paragraph 98, ABGB vergleiche die Erläuterungen im Ausschussbericht 916 BlgNR römisch vierzehn. GP).
Schlagworte
Entgelt Begriff Anspruchslohn Mitarbeit von AngehörigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006080213.X08Im RIS seit
13.11.2009Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013