RS Vwgh 2009/9/10 2006/12/0076

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.2009
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Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

ABGB §1432;
AVG §56;
DienstrechtsG Krnt 1994 §176 Abs1 Z1;
DienstrechtsG Krnt 1994 §176 Abs1 Z2;
DienstrechtsG Krnt 1994 §176 Abs1 Z3;
GehG 1956 §13b Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/12/0077 E 20. Dezember 2005 RS 1 (Hier: Eine allfällige Verjährung eines Anspruches auf Verwendungszulage rechtfertigt nicht die Zurückweisung eines diesbezüglichen Antrages.)

Stammrechtssatz

Der Eintritt der Verjährung führt - wie § 13b Abs. 3 GehG 1956 zeigt - nicht zum Erlöschen eines Anspruches, sondern bewirkt lediglich, dass sich dieser in eine Naturalobligation verwandelt. Die Gebührlichkeit eines Zulagenanspruches darf daher nicht unter Hinweis auf Verjährung verneint werden. Hingegen ist die Dienstbehörde nicht daran gehindert, neben der Feststellung der Gebührlichkeit eines Anspruches auch festzustellen, dass in Ansehung desselben Verjährung eingetreten ist.Der Eintritt der Verjährung führt - wie Paragraph 13 b, Absatz 3, GehG 1956 zeigt - nicht zum Erlöschen eines Anspruches, sondern bewirkt lediglich, dass sich dieser in eine Naturalobligation verwandelt. Die Gebührlichkeit eines Zulagenanspruches darf daher nicht unter Hinweis auf Verjährung verneint werden. Hingegen ist die Dienstbehörde nicht daran gehindert, neben der Feststellung der Gebührlichkeit eines Anspruches auch festzustellen, dass in Ansehung desselben Verjährung eingetreten ist.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006120076.X05

Im RIS seit

21.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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