RS Vwgh 2009/9/15 2009/06/0132

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2009
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
25/02 Strafvollzug

Rechtssatz

Fragen der Gewährung von Vergünstigungen während des Strafvollzuges (wie hier die angestrebte vorübergehende Überstellung in eine andere JA) fallen nicht in den Anwendungsbereich des Art. 6 EMRK (siehe dazu den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2009, B 443/08-17, in einer Angelegenheit des Strafvollzuges, wiedergegeben im hg. Beschluss vom 31. März 2009, Zl. 2009/06/0036).Fragen der Gewährung von Vergünstigungen während des Strafvollzuges (wie hier die angestrebte vorübergehende Überstellung in eine andere JA) fallen nicht in den Anwendungsbereich des Artikel 6, EMRK (siehe dazu den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2009, B 443/08-17, in einer Angelegenheit des Strafvollzuges, wiedergegeben im hg. Beschluss vom 31. März 2009, Zl. 2009/06/0036).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009060132.X02

Im RIS seit

13.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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