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20/11 GrundbuchNorm
AVG §56;Rechtssatz
In einem Verfahren betreffend einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens gemäß §§ 15 ff LiegTeilG durch einen Antragsberechtigten hat es im negativen Falle zu einer bescheidmäßigen Erledigung der Angelegenheit zu kommen.In einem Verfahren betreffend einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens gemäß Paragraphen 15, ff LiegTeilG durch einen Antragsberechtigten hat es im negativen Falle zu einer bescheidmäßigen Erledigung der Angelegenheit zu kommen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide GrundverkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008060016.X04Im RIS seit
11.10.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013