RS Vwgh 2009/9/15 2008/06/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2009
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20/11 Grundbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

In einem Verfahren betreffend einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens gemäß §§ 15 ff LiegTeilG durch einen Antragsberechtigten hat es im negativen Falle zu einer bescheidmäßigen Erledigung der Angelegenheit zu kommen.In einem Verfahren betreffend einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens gemäß Paragraphen 15, ff LiegTeilG durch einen Antragsberechtigten hat es im negativen Falle zu einer bescheidmäßigen Erledigung der Angelegenheit zu kommen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Grundverkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008060016.X04

Im RIS seit

11.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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