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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 2001 §18 Abs1 litb;Rechtssatz
Das Vorliegen einer gewerblichen Betriebsanlagengenehmigung für eine Lagerhalle ändert an der erteilten baubehördlichen Bewilligung für diese Lagerhalle (ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke bewilligt) nichts (siehe das hg. Erkenntnis vom 26. Juni 1990, Zl. 87/05/0104).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007060329.X01Im RIS seit
11.10.2009Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009