Index
L82000 BauordnungNorm
BauO Tir 2001 §45;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Frage, ob eine Eingabe als (bloße) Anzeige oder als Ansuchen um Erteilung einer Baubewilligung zu werten war, eine Rechtsfrage darstellt, weshalb sich der Beschwerdeführer in der Beschwerde auf Rechtsgründe stützen konnte, die er im Verwaltungsverfahren nicht geltend gemacht hat.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Baubewilligung BauRallg6 Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005060390.X02Im RIS seit
15.10.2009Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009