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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §93 Abs1;Rechtssatz
Die bloße Wiederholung der in der Judikatur entwickelten Grundsätze reicht für eine inhaltliche Begründung der Annahmen über die Schwere des Verschuldens nicht aus.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008090360.X02Im RIS seit
21.10.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013