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19/05 MenschenrechteNorm
AVG §19;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/09/0242 E 8. August 2008 RS 2Stammrechtssatz
Art. 6 EMRK ist nur dann verletzt, wenn sich eine Verurteilung ausschließlich oder in wesentlichen Punkten auf die Aussagen von Zeugen stützt, die der Beschuldigte nie befragen konnte (vgl. so etwa im Fall des Erkenntnisses des EGMR vom 14. Juni 2005, Zl. 69116/01, Mayali gegen Frankreich).Artikel 6, EMRK ist nur dann verletzt, wenn sich eine Verurteilung ausschließlich oder in wesentlichen Punkten auf die Aussagen von Zeugen stützt, die der Beschuldigte nie befragen konnte vergleiche so etwa im Fall des Erkenntnisses des EGMR vom 14. Juni 2005, Zl. 69116/01, Mayali gegen Frankreich).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008090083.X02Im RIS seit
19.10.2009Zuletzt aktualisiert am
29.12.2009