RS Vwgh 2009/9/16 2008/09/0083

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.2009
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/09/0242 E 8. August 2008 RS 2

Stammrechtssatz

Art. 6 EMRK ist nur dann verletzt, wenn sich eine Verurteilung ausschließlich oder in wesentlichen Punkten auf die Aussagen von Zeugen stützt, die der Beschuldigte nie befragen konnte (vgl. so etwa im Fall des Erkenntnisses des EGMR vom 14. Juni 2005, Zl. 69116/01, Mayali gegen Frankreich).Artikel 6, EMRK ist nur dann verletzt, wenn sich eine Verurteilung ausschließlich oder in wesentlichen Punkten auf die Aussagen von Zeugen stützt, die der Beschuldigte nie befragen konnte vergleiche so etwa im Fall des Erkenntnisses des EGMR vom 14. Juni 2005, Zl. 69116/01, Mayali gegen Frankreich).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008090083.X02

Im RIS seit

19.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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