RS Vwgh 2009/9/16 2008/09/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.2009
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64/03 Landeslehrer

Rechtssatz

Einem Lehrer muss zugemutet werden können, dass er eine Situation, wie sie durch eine objektiv gesehen relativ harmlose Schülerprovokation ausgelöst wird, bewältigt und - mit oder ohne Hilfestelle des Direktors - zum Unterricht zurückkehrt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008090020.X03

Im RIS seit

30.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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