Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Im Spruch des Baubewilligungsbescheides wurde das bewilligungspflichtige Bauvorhaben ausdrücklich bezeichnet, weshalb die Beschwerdeführer dadurch, dass in einem Bauplan bewilligungspflichtige und andere Bauvorhaben (bauanzeigepflichtige bzw. nicht einmal bauanzeigepflichtige) dargestellt wurden, nicht in Rechten verletzt wurden (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 26. Februar 2009, Zl. 2008/05/0260)
Schlagworte
Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Baupläne BauRallg5/1/2 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008050246.X05Im RIS seit
11.10.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013