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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/05/0229 E 18. Dezember 2006 RS 5Stammrechtssatz
Die erteilte Bauplatzbewilligung kann im Baubewilligungsverfahren nicht bekämpft werden (vgl. hiezu Hauer, Der Nachbar im Baurecht, 5. Aufl., S. 343).Die erteilte Bauplatzbewilligung kann im Baubewilligungsverfahren nicht bekämpft werden vergleiche hiezu Hauer, Der Nachbar im Baurecht, 5. Aufl., Sitzung 343).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008050246.X03Im RIS seit
11.10.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013