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L70705 Theater Veranstaltung SalzburgNorm
GSpG 1989 §52 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/05/0253Rechtssatz
Für die Anordnung einer Beschlagnahme von Geldspielautomaten reicht bereits der Verdacht, dass eine mit der Strafe des Verfalls bedrohten Verbotsnorm übertreten wurde, aus (Hinweis E vom 30. April 2009, 2007/05/0050); ob allenfalls § 52 GSpG 1989 - dessen Abs. 2 gleichfalls die Strafe des Verfalls vorsieht - verletzt wurde, ist für die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme ohne Belang.Für die Anordnung einer Beschlagnahme von Geldspielautomaten reicht bereits der Verdacht, dass eine mit der Strafe des Verfalls bedrohten Verbotsnorm übertreten wurde, aus (Hinweis E vom 30. April 2009, 2007/05/0050); ob allenfalls Paragraph 52, GSpG 1989 - dessen Absatz 2, gleichfalls die Strafe des Verfalls vorsieht - verletzt wurde, ist für die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme ohne Belang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007050252.X01Im RIS seit
15.10.2009Zuletzt aktualisiert am
03.12.2009