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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Soweit sich der Beschwerdeführer in Ausführung des Beschwerdepunktes in Rechten auf "umfassendes Parteiengehör, ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren, ordnungsgemäße Bescheidbegründung" verletzt erachtet, bezeichnet er mit dieser allgemeinen Formulierung nicht bestimmt ein subjektives Recht, in dem er verletzt zu sein behauptet. Er verwechselt insoweit den Beschwerdepunkt mit den Beschwerdegründen, zu denen Verfahrensverletzungen zählen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 6. Juli 2006, 2002/15/0202).Soweit sich der Beschwerdeführer in Ausführung des Beschwerdepunktes in Rechten auf "umfassendes Parteiengehör, ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren, ordnungsgemäße Bescheidbegründung" verletzt erachtet, bezeichnet er mit dieser allgemeinen Formulierung nicht bestimmt ein subjektives Recht, in dem er verletzt zu sein behauptet. Er verwechselt insoweit den Beschwerdepunkt mit den Beschwerdegründen, zu denen Verfahrensverletzungen zählen vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 6. Juli 2006, 2002/15/0202).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009160113.X01Im RIS seit
16.11.2009Zuletzt aktualisiert am
22.02.2010