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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
MRK Art6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/18/0114 B 16. Jänner 2007 RS 1 (Hier nur der erste Satz.)Stammrechtssatz
Ein Bescheid, mit dem ein Aufenthaltstitel versagt wird, berührt kein "civil right" iSd Art 6 MRK (Hinweis E VfGH 2.7.1994, B 1911/93, VfSlg 13836) und stellt auch nicht die Entscheidung über eine strafrechtliche Anklage dar. Der Fremde kann daher durch einen Bescheid mit dem eine Niederlassungsbewilligung versagt wird, nicht in dem von ihm geltend gemachten Recht nach der "Bestimmung des Art. 6 Abs. 1 MRK wegen Unterlassung eines fairtrial" verletzt werden.Ein Bescheid, mit dem ein Aufenthaltstitel versagt wird, berührt kein "civil right" iSd Artikel 6, MRK (Hinweis E VfGH 2.7.1994, B 1911/93, VfSlg 13836) und stellt auch nicht die Entscheidung über eine strafrechtliche Anklage dar. Der Fremde kann daher durch einen Bescheid mit dem eine Niederlassungsbewilligung versagt wird, nicht in dem von ihm geltend gemachten Recht nach der "Bestimmung des Artikel 6, Absatz eins, MRK wegen Unterlassung eines fairtrial" verletzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008220766.X02Im RIS seit
30.10.2009Zuletzt aktualisiert am
19.11.2009